Erbrecht

Den eigenen Willen in einem Testament zum Ausdruck bringen oder bereits zu Lebzeiten sein Vermögen verteilen. Was auch immer Ihre Wünsche sind: es lohnt sich, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen, um Streit unter den Erben zu vermeiden. Ich erläutere Ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten und berate Sie bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Nachlassreglung.

 

Eine faire Verteilung des Nachlasses setzt voraus, dass Sie als Erbe über Ihre Ansprüche Bescheid wissen. Ich begleite Erben bei der Teilung des Nachlasses oder sorge als Willensvollstrecker oder Erbenvertreter dafür, dass der Nachlass im Sinne des Anordnungen des Erblassers und der gesetzlichen Regeln verteilt werden kann.

Erbrecht, Jürg Gassmann Rechtsanwalt